Planung externe Evaluationen
Planung & Steuerung externer Evaluationen zum Berliner Bildungsprogramm
(Stand: 28.09.2011)
Die Arbeitsgruppe zur Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (AG QVTAG) hat sich am 15.03.2010 auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung und Steuerung der externen Evaluation festgelegt. Auf Basis dieser Vereinbarung hat BeKi mit allen Trägern von öffentlich geförderten Kindertagesstätten Kontakt aufgenommen und Termine für den Beginn der externen Evaluation abgestimmt.
Seit dem 1. August 2010 werden im Land Berlin externe Evaluationen zum BBP durch anerkannte Anbieter durchgeführt. Als erstes Jahr der Durchführung gilt der Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011 (analog zum Kitajahr).
Prämissen
1. Jede Kita in Berlin muss in einem Rhythmus von fünf Jahren durch einen anerkannten Anbieter externer Evaluation evaluiert werden (siehe hierzu QVTAG, Maßnahme 3.3). Das BeKi koordiniert den Gesamtprozess der externen Evaluation.
2. Jeder Träger ist verpflichtet, die externe Evaluation durch einen von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung »anerkannten Anbieter für externe Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm (BBP)« durchführen zu lassen. Die Entscheidung für einen Anbieter obliegt dem Träger.
3. Innerhalb der ersten fünf Jahre (1. August 2010 bis 31. Juli 2015) müssen alle Einrichtungen, die vor dem 31. Dezember 2011 gegründet wurden, erstmals extern evaluiert sein.
4. Vor dem 1. August 2010 durchgeführte externe Evaluationen (sog. Probeevaluationen bzw. Evaluationen nach anerkannten Verfahren) gelten als im ersten Jahr durchgeführt.
5. Ein »Termin für die externe Evaluation zum BBP« bedarf der schriftlichen Bestätigung durch BeKi.
6. Eine Änderung des Evaluationstermins muss durch den Träger gegenüber dem BeKi begründet werden und bedarf der Schriftform.
Regelung für mehrjährige Evaluationsverfahren bereits bestätigter EE-Termine
7. Überträgt ein Träger die Durchführung der externen Evaluation für eine Einrichtung einem anerkannten Anbieter für externe Evaluation zum BBP, dessen Evaluationsverfahren mehrjährig ist (AWO; Confidentia; Consense), muss die externe Evaluation spätestens im vierten Jahr der Verpflichtung zur Evaluation (1. August 2013 – 31. Juli 2014) begonnen haben.
8. Alle Träger, deren Evaluationstermine in 2013/2014 und 2014/2015 liegen, werden von BeKi vor Ende des Jahres 2011 über diese Regelung schriftlich unterrichtet.
Umgang mit säumigen Trägern
9.Träger, die ihrer Verpflichtung zur externen Evaluation im geplanten Evaluationsjahr nicht nachkommen, werden im September eines jeden Jahres von BeKi aufgefordert, bis zum Jahresende dem BeKi die Kopie eines abgeschlossenen Vertrages mit einem anerkannten Anbieter EE zum BBP vorzulegen. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, dass die EE bis Juli des Folgejahres begonnen wird.
10. In schriftlich begründeten und nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann von dieser Regelung (Pkt. 9) abgewichen werden.
Übersicht zu den ersten fünf Jahren externer Evaluation zum BBP im Land Berlin
| Jahr der EE zum BBP |
Zeitraum |
| Jahr 1 | 1. August 2010 – 31.Juli 2011 |
| Jahr 2 |
1. August 2011 – 31.Juli 2012 |
| Jahr 3 |
1. August 2012 – 31.Juli 2013 |
| Jahr 4 |
1. August 2013 – 31.Juli 2014 |
| Jahr 5 | 1. August 2014 – 31.Juli 201 |

