Warum braucht jede Kita eine eigene Konzeption (Adressaten)?
Als Arbeitsgrundlage richtet sich die Konzeption einer Kita an verschiedene Adressaten (Kita-Team, Eltern, Träger, Jugendamt, Öffentlichkeit) und erfüllt mehrere Funktionen. Bei der Bearbeitung der Konzeption wird es hilfreich sein, sich die unterschiedlichen Zugänge der Leser bewusst zu machen und die jeweils besonderen Interessen und Bedürfnisse im Blick zu behalten.
Die Konzeption klärt die Ziele für die gemeinsame Arbeit aller pädagogischen Fachkräfte und aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Sie ist eine gemeinsame und verbindliche Arbeitsgrundlage für die gemeinsamen und arbeitsteiligen Aufgaben eines Teams. Sie dient damit dem Zweck, gute Kooperation zu ermöglichen, ohne sich Tag für Tag aufs Neue über alle Einzelheiten verständigen zu müssen. So erleichtert eine gute Konzeption die komplexen Abstimmungsprozesse in einem Team und spart damit Zeit für die Gestaltung und Planung des Alltags in der Kita. Dieser positive Effekt wird sich insbesondere einstellen, wenn die Konzeption von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam entwickelt wurde und sich möglichst alle damit weitgehend identifizieren können.
Jedes Team soll die Möglichkeit haben, sich dabei eine Unterstützung durch Fachberatung zu holen (siehe auch: KitaFöG §10, Abs. 10).
Die Konzeption als Orientierung für neue Mitarbeiter/innen
Neu hinzukommende Mitarbeiter/innen erhalten durch die Konzeption eine umfassende Orientierung über die gemeinsamen Ziele, Aufgaben und das pädagogische Profil der Einrichtung. Die Einarbeitung wird für beide Seiten leichter sein und Fragen bzw. Verständigungsbedarfe können besser identifiziert und konkreter formuliert werden. Anforderungen an neue Mitarbeiter/innen können direkt aus der Konzeption abgeleitet werden und helfen bereits im Vorfeld bei der Sondierung.
Die Konzeption als Orientierung für Eltern
Den Eltern bietet eine gute Konzeption viel mehr als eine Information über die regelmäßigen Abläufe im Tagesgeschehen. Sie erhalten Einblick in das pädagogische Selbstverständnis und erfahren etwas darüber, warum die Kita ihre Arbeit so gestaltet, wie sie sie gestaltet. Die Konzeption ist das „Aushängeschild“ einer Kita und kann Eltern als wichtiger Anhaltspunkt bei der Entscheidung dienen, ihr Kind dieser oder einer anderen Kita anzuvertrauen.
Die Konzeption sollte deshalb so geschrieben sein, dass sie für alle verständlich ist. Fachbegriffe sind nicht verboten, sie sollten aber nur verwendet werden, wenn sie unverzichtbar sind und dann kurz erklärt werden. Manche Kitas entscheiden sich, für Eltern eine Kurzfassung der Konzeption anzufertigen, insbesondere wenn sie die Erfahrung gemacht haben, dass ihre Elternschaft sich eher über persönliches Erleben als über ein schriftliches Dokument ein Bild von der Kita macht.
Die Eltern Ihrer Einrichtung sollen im Erstgespräch darauf hingewiesen werden, dass es eine pädagogische Konzeption gibt und dass diese den Eltern jeder Zeit in einer ansprechenden Form zur Verfügung steht, damit diese sich über die Arbeit und das Profil der Kita informieren können. Das KitaFöG sieht vor, dass die Eltern an der Weiterentwicklung der Konzeption zu beteiligen sind:
„Die Eltern sind in Fragen der Konzeption und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung in der Arbeit der Tageseinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören auch Maßnahmen oder Entscheidungen, die zu finanziellen Belastungen der Eltern führen. Die Fachkräfte erörtern mit den Eltern die Grundlagen, Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit.“ (KitaFöG §14 Abs.2, Elternbeteiligung)
Die Konzeption als „Aushängeschild“ des Trägers
Der Kita-Träger ist verantwortlich für die Konzeption seiner Kitas. Er ist Vertragspartner für die Eltern der ihm bzw. seiner Kita anvertrauten Kinder. Er ist Arbeitgeber für alle Mitarbeiter/innen seiner Kitas mit allen dazu gehörigen Rechten und Pflichten. Der Träger ist daher in der Verantwortung, sich am Prozess der Konzeptionsentwicklung zu beteiligen. Möglichkeiten liegen hier in der fachlichen Beratung und Unterstützung des Teams, in der Erarbeitung und Pflege eines Trägerleitbildes, der Sicherung zeitlicher Rahmenbedingungen für die gemeinsame Verständigung, Planung, Organisation und Durchführung von Neuerungen und der Umsetzung der Zielvorgaben (siehe auch KitaFöG §10, Abs.10).
Im Aufgabenbereich des Trägers liegt es weiter, die Leitung und das Einrichtungsteam kontinuierlich über relevante rechtliche Vorgaben und Veränderungen zu informieren, die Einrichtungen mit dem eigenen Trägerleitbild bzw. trägerspezifischen Grundsätzen und Leitzielen zu Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben vertraut zu machen und darauf zu achten, dass das Leistungsangebot und die aktuelle Lebenssituation von Kindern und Eltern im Einzugsgebiet der Einrichtung Eingang in die Konzeption finden. Der Träger sollte zudem dafür sorgen, dass die Konzeption für Interessierte zugänglich ist.
Es erscheint wichtig, den Kindertageseinrichtungen eine relativ große Autonomie bezüglich ihrer Bildungs- und Erziehungskonzeption zuzugestehen und damit die eigene Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit und der Professionalität der einzelnen Mitarbeiter/innen und des Einrichtungsteams auszudrücken (vgl. Fthenakis/Oberhuemer 2007).
Weitere Hinweise finden Sie unter:
Quelle: SenBWF (Hrsg.) (2009): Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Kita-Konzeption

