Muss jede Kita eine eigene Kita-Konzeption haben (rechtliche Grundlage)?
Ja, durch das Kindertagesförderungsgesetz ist geregelt, dass jede Kita eine pädagogische Konzeption erarbeitet haben muss, welche die Umsetzung der Aufgaben und Ziele nach §1 KitaFöG in der täglichen Arbeit der Einrichtung beschreibt. „[…] Die Konzeption soll insbesondere Aussagen treffen über das pädagogische Profil, die besonderen fachlichen Ziele und Schwerpunkte der Tageseinrichtung sowie über die Organisation der pädagogischen Arbeit und des Alltags, bei größeren Tageseinrichtungen einschließlich der hierfür vorgesehenen Organisation der erforderlichen Gruppenarbeit. Sie soll unter Berücksichtigung der Prinzipien einer lebenswelt und sozialräumlich orientierten Jugendhilfe deutlich machen, welchen Bezug diese Aussagen zu der Lebenssituation der in der Tageseinrichtung geförderten Kinder und ihrer Familien sowie zum Umfeld der Tageseinrichtung haben.“ (KitaFöG §10 Abs. 9)
Zudem ist in Berlin über die QVTAG geregelt, dass jeder Träger gewährleistet, „dass sich bis zum Jahresende 2006 Zielsetzungen und Qualitätsansprüche der Arbeit ihrer Kindertagesstätten an den Vorgaben des Berliner Bildungsprogramms orientieren und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen.“ (QVTAG 3.1)

