Ist die Interne Evaluation zum BBP für alle Kitas in Berlin verpflichtend?
Ja, alle Träger von öffentlich geförderten Kindertagesstätten sind dazu verpflichtet sicherzustellen, „dass ihre Kindertagesstätten ihre pädagogischen Prozesse an Hand der Qualitätskriterien des Bildungsprogramms regelmäßig intern evaluieren und dabei gewährleisten, dass die pädagogischen Fachkräfte ihrer Einrichtungen bei der Einführung der internen Evaluation durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal unterstützt werden“. (siehe QVTAG 3.2)
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind private Einrichtungen, die keine „Leistungsvereinbarung“ mit dem Land Berlin abgeschlossen. (siehe KitaFöG §23)

