Qualitätsentwicklung in Berlin – rechtliche Grundlage

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Mit den in der „Qualitätsvereinbarung Kindertagesstätten“ (QVTAG) festgelegten Zielen und Maßnahmen wurde konkretisiert, welche Anforderungen Träger von Kindertagesstätten im Land Berlin gewährleisten müssen. Zu diesen Maßnahmen gehört u.a. die Durchführung interner und externer Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm  (BBP) sowie die Erarbeitung einer pädagogischen Konzeption, die sich an den „Vorgaben des Berliner Bildungsprogramms orientiert“.
Ausgangspunkt für die „Qualitätsvereinbarung Kindertagesstätten“ (QVTAG) ist das Berliner „Kindertagesförderungsgesetz“ (KitaFöG) in seiner Fassung vom 23. Juni 2005. Es sieht vor, dass zwischen der zuständigen Senatsverwaltung, den Träger-Verbänden und den Berliner Eigenbetrieben eine verbindliche Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zur Umsetzung eines landeseinheitlichen Bildungsprogramms zu verhandeln und abzuschließen ist.
(vgl.§ 13 „Qualitätsentwicklungsvereinbarung“)
„Diesem Zweck dienen auch Vereinbarungen über die Durchführung von Evaluationen im Sinne einer prozessorientierten Unterstützung der Träger. In die Vereinbarungen soll die Verpflichtung der Träger aufgenommen werden, entsprechend der Qualitätsentwicklungsvereinbarung die Ergebnisberichte zu Evaluationsverfahren und andere erforderliche Informationen über die Qualitätsentwicklung an die Jugendämter und an die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung wie auch an die mit der Begleitung der Qualitätsentwicklung beauftragten Dritten weiterzuleiten. Daten von Kindern sind zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.“ (KitaFöG § 13)